Motion im Zusammenhang mit dem Bankengesetz

Anlässlich der Debatte rund um die Motion «Pressefreiheit in Finanzfragen» (22.4272) der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat sich die SGG in einem Schreiben an Bundesrätin Karin Keller-Sutter als Vorsteherin des Eidg. Finanzdepartementes (EFD) gewendet. Die SGG weist darauf hin, dass auch Historiker:innen vom Bankgeheimnis (Art. 47, BankG) betroffen sein können.

Bei der Beratung über eine mögliche Präzisierung von Art. 47, BankG sollen die Interessen der historischen Forschung berücksichtigt werden. So soll die Möglichkeit für Banken geschaffen werden, Forschenden Zugang zu Bankkundendaten zu gewähren. Auf jeden Fall sollte analog zu BGA, Art. 9, Abs. 2 gewährleistet werden, dass einmal öffentlich zugängliche Akten auch in Zukunft einsehbar bleiben. Nur so wird eine quellenfundierte, sachliche Erforschung des Schweizer Bankenwesens wieder möglich.

Medien:

Les banques suisses accusées de retenir des informations d’intérêt public, swissinfo.ch (20. Februar 2023)

Historiker verlangen Antworten, Jungfrau Zeitung (13. Februar 2023)

UBS verwehrt Forschenden den Zugang zum Archiv, Beobachter (9. Februar 2023)

Datum: 
Dienstag, 31. Januar 2023