Die gesperrten Dokumente der Verwaltung

In einer Kooperation mit Öffentlichkeitsgesetz.ch hat die SGG die Liste der Dokumente veröffentlicht, die von Bundesstellen nach Art. 12 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Archivierung (BGA) unter eine verlängerte Schutzfrist gestellt werden. Diese werden nicht öffentlich verzeichnet, im Gegensatz zu jenen Dokumenten, zu denen der Bundesrat den Zugang einschränkt (BGA Art. 12 Abs 1). Die SGG und Öffentlichkeitsgesetz.ch haben sich die «Wegsperrliste» mit einem Gesuch nach BGÖ (Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung) beschafft. Am meisten Dossiers liess in den vergangenen Jahren die Finanzmarktaufsicht (Finma) sperren, worüber auch die Sonntagszeitung berichtete. Das BGÖ-Gesuch soll jährlich wiederholt werden.

 

14.09.2018